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   BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 454/92   

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https://dejure.org/1994,12450
BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 454/92 (https://dejure.org/1994,12450)
BAG, Entscheidung vom 01.06.1994 - 7 AZR 454/92 (https://dejure.org/1994,12450)
BAG, Entscheidung vom 01. Juni 1994 - 7 AZR 454/92 (https://dejure.org/1994,12450)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses kraft gesetzlicher Vermutung infolge nichtgewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung - Zusammenführung eines Arbeitnehmers mit einem Dritten zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89

    Langfristige nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 454/92
    Das Landesarbeitsgericht hat seinen Ausführungen die Rechtsprechung des erkennenden Senats zu den Rechtsfolgen nichtgewerbsmäßiger, unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung unter dem Gesichtspunkt unerlaubter Arbeitsvermittlung zugrunde gelegt, wie der Senat sie zuletzt in seinem Urteil vom 21. März 1990, BAGE 65, 43 ff. = AP Nr. 15 zu § 1 AÜG, zusammengefaßt hat.

    Diese Vermutung, die im Bereich der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung unwiderleglich ist (BAG Urteil vom 23. November 1988, BAGE 60, 205 = AP Nr. 14 zu § 1 AÜG), ist allerdings im Bereich der nichtgewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung als widerlegbar anzusehen (Senatsurteil vom 21. März 1990, a.a.O.).

    Diese Grundsätze gelten auch für den Fall nicht gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung (BAG Urteil vom 21. März 1990, a.a.O.), wie das Landesarbeitsgericht ebenfalls zutreffend angenommen hat.

    Mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat das Landesarbeitsgericht die Auffassung vertreten, eine Vermutung der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung sei widerlegt, wenn nach der gesamten Gestaltung und Durchführung der vertraglichen Beziehungen mittels wertender Gesamtbetrachtung davon auszugehen sei, der Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses liege auch noch nach Ablauf der Überlassungsdauer im Verhältnis zum überlassenden Arbeitgeber (BAG Urteil vom 21. März 1990, a.a.O.).

  • BAG, 08.04.1992 - 7 AZR 135/91

    Befristeter Arbeitsvertrag; Hauptschulabschlußkurse

    Auszug aus BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 454/92
    Der Antrag des Klägers zu 3), für die Dauer des Rechtsstreits vorläufig weiterbeschäftigt zu werden, wäre begründet gewesen, nämlich nach dem Recht auf vorläufige Weiterbeschäftigung für die Dauer eines Rechtsstreits, wie es von der Rechtsprechung für Streitigkeiten für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge Kündigung durch den Arbeitgeber (BAG Beschluß vom 27. Februar 1985, BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) oder infolge Befristung des Arbeitsvertrages (statt vieler: BAG Urteil vom 8. April 1992 - 7 AZR 135/91 - AP Nr. 146 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) entwickelt worden ist.

    Diese Grundsätze sind nicht nur anzuwenden, wenn darüber gestritten wird, ob ein Arbeitsverhältnis infolge arbeitsvertraglicher Befristung sein Ende gefunden hat (vgl. statt vieler: BAG Urteil vom 8. April 1992 - 7 AZR 135/91 -, a.a.O.), sondern auch, wenn - wie hier - darüber gestritten wird, ob zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis infolge unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung als zustande gekommen zu gelten hat.

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 454/92
    Der Antrag des Klägers zu 3), für die Dauer des Rechtsstreits vorläufig weiterbeschäftigt zu werden, wäre begründet gewesen, nämlich nach dem Recht auf vorläufige Weiterbeschäftigung für die Dauer eines Rechtsstreits, wie es von der Rechtsprechung für Streitigkeiten für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge Kündigung durch den Arbeitgeber (BAG Beschluß vom 27. Februar 1985, BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) oder infolge Befristung des Arbeitsvertrages (statt vieler: BAG Urteil vom 8. April 1992 - 7 AZR 135/91 - AP Nr. 146 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) entwickelt worden ist.

    Dem Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung darf nur stattgegeben werden, wenn ein Gericht für Arbeitssachen auf die entsprechende Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers hin festgestellt hat oder gleichzeitig feststellt, daß das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist (vgl. insgesamt: BAG Beschluß vom 27. Februar 1985, a.a.O.).

  • BAG, 04.07.1979 - 5 AZR 8/78

    Gastschwestern - DRK-Schwesternschaft e.V. - Arbeit gegen Entgelt -

    Auszug aus BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 454/92
    In diesen Verträgen verpflichtet sich eine Schwesternschaft zur Leistung von Pflegediensten in einem Krankenhaus oder Altenheim, wobei die Schwesternschaft selbst den Einsatz der Schwestern organisiert und für die fachlich korrekte Erbringung der Pflegeleistung verantwortlich ist (BAG Urteil vom 4. Juli 1979 - 5 AZR 8/78 - EzAÜG Nr. 58).
  • OLG Karlsruhe, 07.03.1990 - 3 Ss 172/89

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 454/92
    Abgesehen davon wäre der AKSB nicht zur selbständigen Erbringung von Vertragsleistungen verpflichtet, denn Voraussetzung hierfür wäre, daß er in eigener Verantwortung Teilleistungen erbringt und sich diese Verpflichtung gegenüber der Arbeitsgemeinschaft nicht im Überlassen von Arbeitnehmern erschöpft (so zutreffend OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. März 1990 - 3 Ss 172/89 - BB 1990, 1561, 1562).
  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89

    Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag

    Auszug aus BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 454/92
    Die Arbeitskräfte müssen voll in den Betrieb des Dritten eingegliedert sein (BAG Beschluß vom 28. November 1989 - 1 ABR 90/88 - AP Nr. 5 zu § 14 AÜG, zu B 1 c der Gründe; Senatsurteil vom 30. Januar 1991, BAGE 67, 124 = AP Nr. 8 zu § 10 AÜG).
  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 90/88

    Arbeitnehmerüberlassung: Überwachung des Betriebsgeländes durch

    Auszug aus BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 454/92
    Die Arbeitskräfte müssen voll in den Betrieb des Dritten eingegliedert sein (BAG Beschluß vom 28. November 1989 - 1 ABR 90/88 - AP Nr. 5 zu § 14 AÜG, zu B 1 c der Gründe; Senatsurteil vom 30. Januar 1991, BAGE 67, 124 = AP Nr. 8 zu § 10 AÜG).
  • BAG, 23.11.1988 - 7 AZR 34/88

    Vermutung der Arbeitsvermittlung durch den Entleiher bei Übersteigen der

    Auszug aus BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 454/92
    Diese Vermutung, die im Bereich der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung unwiderleglich ist (BAG Urteil vom 23. November 1988, BAGE 60, 205 = AP Nr. 14 zu § 1 AÜG), ist allerdings im Bereich der nichtgewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung als widerlegbar anzusehen (Senatsurteil vom 21. März 1990, a.a.O.).
  • LAG Köln, 03.07.1992 - 13 Sa 130/92

    Arbeitnehmerüberlassung; Zivildienstschule; Arbeitsverhältnis; Arbeitsvertrag;

    Auszug aus BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 454/92
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. Juli 1992 - 13 Sa 130/92 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Beklagte verurteilt wird, der Klägerin zu 2) und dem Kläger jeweils eine schriftliche Bestätigung der geltenden Arbeitsbedingungen zu erteilen.
  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Kirchenbediensteten - Öffentlich-rechtliche

    Auszug aus BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 454/92
    Zu Unrecht bemüht die Revision in diesem Zusammenhang das Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Februar 1991 (- 2 AZR 363/90 -).
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